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<title>News Fahrschule am ADAC Berlin</title>
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<description>Die allerneuesten News von der Fahrschule</description>
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	<title> Begleitetes Fahren mit 17 </title>
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	<description>   - Mindestalter für die Teilnahme am Modellversuch ist 17 Jahre   - Zustimmung eines Erziehungsberechtigten:         zur Teilnahme am Begleiteten Fahren und       zu den Begleitpersonen     - Die Anzahl der Begleitpersonen ist nicht limitiert   - Die Begleiter müssen schriftlich bestätigen, dass sie über ihre Aufgaben und Rolle informiert sind   - Mit 16 ½ kann mit der Ausbildung begonnen werden:         hierbei muss bei der Führerscheinstelle ein Antrag auf Teilnahme am Modellversuch gestellt werden       dabei ist der Erwerb der Fahrerlaubnisklassen B sowie BE möglich     - Bei Bestehen der Prüfung:         Aushändigung der Prüfungsbescheinigung      Beginn der Probezeit: 2 Jahre      Beginn des Begleiteten Fahrens     - Fahren in Begleitung bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres:         Fahranfänger sind verantwortliche Fahrzeugführer      die Prüfungsbescheinigung und der Personalausweis sind immer mitzuführen       es darf nur mit einer zugelassenen Begleitperson gefahren werden und nur innerhalb Deutschlands       Fahranfänger sind verantwortlich für die Einhaltung der Auflagen (auch die der Begleitperson)     - 3 Monate nach dem 18. Lebensjahr erlischt die Gültigkeit der Prüfungsbescheinigung   - Mit 18 wird dann der beantragte Kartenführerschein ausgehändigt    - Die Begleitperson muss folgende Voraussetzungen erfüllen:         Vollendung des 30. Lebensjahres      mindestens seit 5 Jahren ununterbrochen im Besitz der Fahrerlaubnisklasse B (alt 3) sein      nicht mehr als 3 Punkte im Verkehrszentralregister zum Zeitpunkt der Erteilung der Prüfungsbescheinigung       darf nicht begleiten, wenn die Grenzwerte (0,25 mg/l bzw. 0,5   Promille) im Hinblick auf Alkoholgenuss überschritten bzw. wenn die   begleitende Person unter dem Einfluss von berauschenden Mitteln steht     - die Aufgaben der Begleiter:         der Führerschein muss immer mitgeführt werden       die Begleiter sind nicht Fahrzeugführer sondern Beifahrer       sie sind nicht &quot;Ausbilder&quot; oder &quot;Hilfsfahrlehrer&quot; sondern Ansprechpartner und Helfer in schwierigen Situationen       sie akzeptieren den Fahrer als verantwortlichen Fahrzeugführer       sie beraten, geben Tipps und Hinweise zum Erlernen einer sicheren Fahrweise      sie sind Kommunikationspartner für den Fahrer während der Fahrt und danach       sie beraten den Fahrer bezüglich sinnvoller Strecken       sie üben mäßigenden Einfluss auf den Fahrer in Belastungs- und Konfliktsituationen aus       sie vermitteln Sicherheit  </description>
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	<title>Andere Länder andere Sitten</title>
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	<description>(Hamburg) Andere Länder, andere Sitten - das gilt auch für  Verkehrsregeln: Wer in China am Zebrastreifen anhält, riskiert ein  Bußgeld, in der Schweiz ist es gesetzlich verboten, eine Autotür  zuzuknallen und die Gesetzgeber der Stadt Memphis (Tennessee) mögen  keine Frauen am Steuer:  Frauen dürfen dort nur Auto fahren, wenn ein Mann vor dem Auto  herläuft und zur Warnung anderer Verkehrsteilnehmer eine rote Fahne  schwenkt.</description>
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