- Mindestalter für die Teilnahme am Modellversuch ist 17 Jahre - Zustimmung eines Erziehungsberechtigten: - zur Teilnahme am Begleiteten Fahren und
- zu den Begleitpersonen
- Die Anzahl der Begleitpersonen ist nicht limitiert - Die Begleiter müssen schriftlich bestätigen, dass sie über ihre Aufgaben und Rolle informiert sind - Mit 16 ½ kann mit der Ausbildung begonnen werden: - hierbei muss bei der Führerscheinstelle ein Antrag auf Teilnahme am Modellversuch gestellt werden
- dabei ist der Erwerb der Fahrerlaubnisklassen B sowie BE möglich
- Bei Bestehen der Prüfung: - Aushändigung der Prüfungsbescheinigung
- Beginn der Probezeit: 2 Jahre
- Beginn des Begleiteten Fahrens
- Fahren in Begleitung bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres: - Fahranfänger sind verantwortliche Fahrzeugführer
- die Prüfungsbescheinigung und der Personalausweis sind immer mitzuführen
- es darf nur mit einer zugelassenen Begleitperson gefahren werden und nur innerhalb Deutschlands
- Fahranfänger sind verantwortlich für die Einhaltung der Auflagen (auch die der Begleitperson)
- 3 Monate nach dem 18. Lebensjahr erlischt die Gültigkeit der Prüfungsbescheinigung - Mit 18 wird dann der beantragte Kartenführerschein ausgehändigt - Die Begleitperson muss folgende Voraussetzungen erfüllen: - Vollendung des 30. Lebensjahres
- mindestens seit 5 Jahren ununterbrochen im Besitz der Fahrerlaubnisklasse B (alt 3) sein
- nicht mehr als 3 Punkte im Verkehrszentralregister zum Zeitpunkt der Erteilung der Prüfungsbescheinigung
- darf nicht begleiten, wenn die Grenzwerte (0,25 mg/l bzw. 0,5 Promille) im Hinblick auf Alkoholgenuss überschritten bzw. wenn die begleitende Person unter dem Einfluss von berauschenden Mitteln steht
- die Aufgaben der Begleiter: - der Führerschein muss immer mitgeführt werden
- die Begleiter sind nicht Fahrzeugführer sondern Beifahrer
- sie sind nicht "Ausbilder" oder "Hilfsfahrlehrer" sondern Ansprechpartner und Helfer in schwierigen Situationen
- sie akzeptieren den Fahrer als verantwortlichen Fahrzeugführer
- sie beraten, geben Tipps und Hinweise zum Erlernen einer sicheren Fahrweise
- sie sind Kommunikationspartner für den Fahrer während der Fahrt und danach
- sie beraten den Fahrer bezüglich sinnvoller Strecken
- sie üben mäßigenden Einfluss auf den Fahrer in Belastungs- und Konfliktsituationen aus
- sie vermitteln Sicherheit
|