Ausbildung

Unser Ausbildungsangebot

Wir schulen Sie in den Fahrzeugklassen A, Ab und A1 für Krafträder und in den Klassen B Automatik und Schaltwagen sowie (BE) für Pkw (mit Anhänger). Darüber hinaus bieten wir eine Behindertenausbildung für fast jede Einschränkung an.
ASF und ASP -Seminare und viele weitere Sonderausbildungen an.

Anmeldeunterlagen

Die folgenden Unterlagen sind für die Anmeldung bei Ihrer Meldestelle erforderlich:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Lichtbild neueren Datums (35 x 45 mm)
  • Bescheinigung über einen Sehtest (Optiker oder Augenarzt)
  • Bescheinigung über die Teilnahme an einem Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort (Erste-Hilfe-Kurs)
  • Der Erste-Hilfe-Kurs kann in unserer Fahrschule absolviert werden.
  • Anmeldevertrag einer Fahrschule

Unterrichtszeiten

Für den Unterricht in den Fahrzeugklassen A, Ab und A1:
Di u. Do 18.30 Uhr bis 20.00 Uhr oder nach Absprache

Montag bis Freitag : 11:30 bis 13:00 Uhr bei Bedarf
Montag bis Donnerstag : 18:00 bis 19:30 Uhr
Samstag : 10:30 bis 12:00 Uhr bei Bedarf

Für den theoretischen Unterricht muss sich im Büro angemeldet werden.

Möchten Sie sich online zur Fahrschulung anmelden? Auf der Seite Kontakt haben wir ein Formular für Sie vorbereitet. Einfach ausfüllen und absenden.

Haben Sie Fragen zu unseren Ausbildungsangeboten? Wir beantworten sie Ihnen gerne. Über die Kontaktseite können Sie uns jederzeit erreichen.

Sonderausbildung

Aufbauseminare für Fahranfänger (ASF-Seminar)

Sie können bei uns an einem Aufbauseminar für Fahranfänger (auch bekannt als Nachschulung) teilnehmen, falls eine Teilnahme innerhalb der zweijährigen Führerschein-Probezeit behördlich angeordnet wurde.

Nächster Termin ASF-Seminar: Termin in Planung

Aufbauseminare zum Punkteabbau (ASP-Seminar)

Wir bieten Ihnen ein Aufbauseminar zum Punkteabbau im Verkehrszentralregister in Flensburg an. Bei 4 bis 7 Punkten kann ein Aufbauseminar behördlich vorgeschrieben werden. Ein Punkteerlass bis zu 2 Punkten ist möglich, ist abhängig vom Delikt und kann durch den jeweiligen Sachbearbeiter in der Höhe bestimmt werden.

Nächster Termin ASP-Seminar: Termin in Planung

Ferienfahrschule

Während der Ferienzeit gelten unsere niedrigen Spaßpreise. Wie preisgünstig Ihre Fahrausbildung wird, erfahren Sie in der Rubrik Specials.

Weitere besondere Fahrausbildungen unserer Fahrschule:

  • Behindertenfahrschule
  • Seniorenfahrschule
  • Abbau von Ängsten im Straßenverkehr
  • Einzelunterricht
  • Sonderfahrten
  • Motorradtouren

Haben Sie Fragen zu unseren Sonderausbildungen? Bitte setzen Sie sich einfach über die Kontaktseite mit uns in Verbindung. Wir informieren Sie gerne ausführlich.

Unterrichtsumfang

Folgende Ausbildungseinheiten müssen pro Fahrzeugklasse absolviert werden, um die Fahrerlaubnis erhalten zu können. Die Anzahl an Übungsfahrten ist von Fahrschüler zu Fahrschüler unterschiedlich. Eine vorgeschriebene Anzahl an Pflichtstunden gibt es nur durch die  Sonderfahrten. Die theoretische und die praktische Ausbildung wird mit einer Prüfung bei den Prüforganisationen TÜV oder DEKRA abgeschlossen.

Klasse A, A1 und A2

Theoretische Mindestausbildung

Der Grundunterricht beträgt: 12 Doppelstunden
(bei Erweiterung: 6 Doppelstunden)

Klassenspezifischer Unterricht: 4 Doppelstunden

 

Praktische Mindestausbildung

Grundausbildung und 5 Überlandfahrten, 4 Autobahnfahrten,
3 Beleuchtungsfahrten (bei Erweiterung: 3 ÜL, 2 AB, 1 BF)

Klasse A1

Theoretische Mindestausbildung

Der Grundunterricht beträgt: 12 Doppelstunden
(bei Erweiterung: 6 Doppelstunden)

Klassenspezifischer Unterricht: 4 Doppelstunden

 

Praktische Mindestausbildung

Grundausbildung und 5 Überlandfahrten, 4 Autobahnfahrten,
3 Beleuchtungsfahrten

Klasse B

Theoretische Mindestausbildung

Der Grundunterricht beträgt: 12 Doppelstunden
(bei Erweiterung: 6 Doppelstunden)

Klassenspezifischer Unterricht: 2 Doppelstunden

Praktische Mindestausbildung

Grundausbildung und 5 Überlandfahrten, 4 Autobahnfahrten,
3 Beleuchtungsfahrten

Klasse BE (die Fahrerlaubnis der Klasse B ist Voraussetzung)

Theoretische Ausbildung

Eine theoretische Ausbildung ist nicht erforderlich

Praktische Mindestausbildung

Grundausbildung und 3 Überlandfahrten, 1 Autobahnfahrt,
1 Beleuchtungsfahrt

Fahrzeugklassen

Klassen A und Ab

A unbeschränkt: alle Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit mehr als 50 ccm Hubraum oder einer Höchstgeschwindigkeit über 45 km/h,
Mindestalter: 25 Jahre.
A beschränkt: Alle Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit mehr als 50 ccm Hubraum oder einer Höchstgeschwindigkeit über 45 km/h, die Motorleistung ist begrenzt auf 25 kW (34 PS), Mindestalter: 18 Jahre.

Klasse A1

Krafträder der Klasse A mit maximal 125 ccm und nicht mehr als 11 kW Motorleistung,
Mindestalter: 16 Jahre

Klasse B

PKW und kleine LKW mit nicht mehr als 3.500 kg Gesamtmasse, maximal 8 Sitzplätze, es darf ein Anhänger mit einer Gesamtmasse bis 750 kg mitgeführt werden, eingeschränkt auch Anhänger über 750 kg,
Mindestalter: 18 Jahre

Klasse BE

Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger bestehen und die als Kombination nicht unter Klasse B fallen,
Mindestalter: 18 Jahre.